Allgemeine Geschäftsbedingungen von Marco Zehetgruber Fotografie Stand 25. Mai 2018
1 Geltung und Allgemeines
(1) Die nachfolgenden Allgemeine Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr von Marco Zehetgruber Fotografie (im Folgenden Fotograf genannt), d.h. für alle durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden (im Folgenden Auftraggeber genannt) über die von uns angebotenen Leistungen schließen.
(2) Diese AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.
(3) „Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, insbesondere Bildaufnahmen, gleich in welcher technischen Form oder mit welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien, Diapositive, Negative usw.).
(4) „Fotoshooting“ im Sinne dieser AGB bezeichnet den geplanten und organisierten Zeitabschnitt, in dem Fotografien für den vereinbarten Auftrag gemacht werden.
2 Auftragsausführung
(1) Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot vom Fotografen, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Diese Angebote vom Fotografen sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Den zeitlichen und örtlichen Ablauf des Fotoshootings vereinbaren der Fotograf und der Auftraggeber vor Durchführung des Auftrages.
(3) Der Fotograf ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotografien gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerischen und technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
(4) Der Fotograf kann im Bedarfsfall das Fotoshooting durch Dritte durchführen lassen.
(5) Der Fotograf wählt die Fotografien aus, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt werden. Die Mindestanzahl an vorzulegenden Fotografien wird durch das Angebot bestimmt.
(6) Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im Format JPEG oder einem anderen vereinbarten Format. Die Abgabe von unbearbeiteten digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen.
(7) Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten nach Abschluss des Auftrages ist nicht Teil des Auftrages.
(8) Der Fotograf hat das Recht zur Aufbewahrung der digitalen Bilddaten der zur Abnahme vorgelegten Fotografien für den Nachweis seiner Urheberschaft.
3 Urheberrecht
(1) Dem Fotografen steht das Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotografien nach Maßgabe des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) zu.
(2) Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Werke, insbesondere Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs. 1 Ziff. 5 UrhG handelt.
(3) Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechteinhaber einzuholen. Sollte eine Person wider Erwarten dem Fotografen gegenüber während eines Fotoshootings einer Bildaufnahme von sich oder einem Objekt widersprechen, wird der Fotograf keine Fotografien von der Person oder dem Objekts fertigen und etwaig bereits gemachte Fotografien der Person oder des Objekts löschen. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Fertigung, Beibehaltung oder Übergabe einer solchen Fotografie besteht nicht.
4 Nutzungsrecht
(1) Der Fotograf überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotografien auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung.
(2) Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars auf den Auftraggeber über.
(3) Der Besteller einer Fotografie im Sinne von § 60 UrhG hat kein Recht, die Fotografie zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
(4) Jede Veränderung oder Weiterbearbeitung (z. B. durch Foto-Composing, Montage oder durch sonstige Hilfsmittel) der gelieferten Fotografien ist nicht gestattet und bedarf der vorherigen, ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch den Fotografen.
(5) Eine kommerzielle/gewerbliche Nutzung der Fotografien – gleich welcher Form – durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte ist nicht gestattet und bedarf der vorherigen, ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch den Fotografen.
(6) Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte ist nicht gestattet und bedarf der vorherigen, ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch den Fotografen.
(7) Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte und Sonderkonditionen bei Personen der Zeitgeschichte müssen gesondert vereinbart werden.
5 Vergütung
(1) Für die Herstellung der Fotografien wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine Pauschale, sowie zuzüglich eventueller Reisekosten vereinbart und berechnet.
(2) Fällige Rechnungen sind, sofern keine andere Zahlungsfrist angegeben ist, innerhalb von 8 Tagen ohne Abzug zu zahlen.
(3) Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotografien Eigentum des Fotografen.
(4) Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf oder dessen Erfüllungsgehilfe nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist.
(5) Mit der schriftlichen Beauftragung des Angebotes, gelten die im Vertrag genannten Termine als verbindlich gebucht.
(6) Der Auftraggeber kann ab dem Zeitpunkt der Buchung den Auftrag jederzeit stornieren. Ab dem Zeitpunkt der Buchung, bis vier Wochen vor dem Auftragsdatum fallen 25% des Auftragswerts an Stornokosten an. Erfolgt der Auftragsstorno 4 Wochen vor dem Auftragsdatum, so werden 50 Prozent des Auftragswerts als Stornogebühr fällig. Wird der Auftrag 14 Tage vor dem vereinbarten Termin storniert, so wird eine Storno Gebühr in Höhe des Auftragswerts fällig.
6 Widerrufsrecht
Dem Auftraggeber steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Marco Zehetgruber Fotografie, Elsa-Brandströmstraße 11 3300 Amstetten, office@zehetgruber.net, 0677 / 625 91 529mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
7 Haftung
(1) Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Fotograf haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
(2) Für Schäden oder Verlust (trotz mehrfacher Sicherungsmaßnahmen) der digitalen Bilddaten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(3) Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Fotografen ausgeschlossen.
(4) Liefertermine für Fotografien sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.